Neugründung: Der Weg zum Stamm

Wie gründet man einen Pfadfinderstamm, der zur Baptistischen Pfadfinderschaft (BPS) gehört?

Anfrage

Für die ersten Fragen, die Sie an uns als BPS haben, bieten wir Ihnen sehr gerne unsere Infomappe an, aus der Sie die wichtigsten Dinge über unsere Arbeit und unsere Arbeitsweise erfahren können. Schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir Ihnen diese Mappe zur Verfügung stellen können. Die Adressen der für Ihren Ort zuständigen Regionsführer finden Sie hier.

Der erste Kontakt

In aller Regel ist der nächste Schritt, dass wir mit Ihnen ein ausführlicheres Telefonat führen, in welchem Sie alle Fragen loswerden können, die Sie bewegen. Spätestens bei dieser Gelegenheit findet das erste wechselseitige Kennenlernen statt.

Was ist zu klären

  • Ideal, um einen Eindruck zu bekommen, wie eine bereits existierende Pfadfinderarbeit abläuft ist, dass Sie einmal bei einem BPS-Stamm in Ihrer Nähe vorbeischauen. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt.
  • Parallel sollten Sie beginnen, in Ihrer Gemeinde diese Arbeit bei den Verantwortlichen vorzustellen. Wenn gewünscht, vermitteln wir Ihnen dafür erfahrene Pfadfinder als Unterstützung
  • Auch potentielle Mitstreiter zu suchen, ist in dieser Phase angesagt.
  • Für uns ist es unabdingbar, dass Ihre Gemeinde uneingeschränkt hinter einer Pfadfinderarbeit steht! Deshalb ist es an dieser Stelle wichtig, gründlich und bedächtig vorzugehen.
  • In aller Regel können Sie die Gruppenstunden dann guten Gewissens auch in den Gemeinderäumen durchführen. In der warmen Jahreszeit bietet sich aber besser ein Treffpunkt im Wald, auf einer Wiese oder in einem Garten an.
  • Die Altersgruppe, mit der sie eine Arbeit beginnen sollten, richtet sich in erster Linie nach den lokalen Erfordernissen. Bewährt haben sich aus unserer Sicht am besten die Biber- und Wölflingsarbeiten.

Wer kann in die BPS aufgenommen werden?

Die BPS ist als Abteilung „Pfadfinder“ Teil des Gemeindejugendwerkes (GJW) des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. (Baptisten).

Rund ein Drittel aller Stämme gehören einem anderen Gemeindebund oder einer unabhängigen Gemeinde an. Wir verstehen uns daher als freikirchliche Pfadfinder und möchten in diese Richtung auch weiterhin offen sein!

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Der Mitglieds- bzw. Jahresbeitrag wird von den Stämmen selbständig entsprechend ihren Bedürfnissen festgelegt.

Allerdings sind an die Regionen pro Mitglied derzeit max. € 13.- abzuführen. Dieser Beitrag setzt sich aus dem Regionsanteil in Höhe von € 3,75 und dem Bundesanteil von € 9,25 zusammen.

Für das dritte Familienmitglied fällt die Hälfte des Beitrages an, ab dem vierten Familienmitglied besteht Beitragsfreiheit.

Für soziale Härtefälle besteht ebenfalls die Möglichkeit der Beitragsbefreiung. 

Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen?

Keine Angst, Sie müssen keinen „ellenlangen“ Pfadfinder- oder „Outdoorlebenslauf“  vorweisen, um Pfadfinder zu werden bzw. eine Pfadfinderarbeit zu gründen. Dennoch sind hier ein paar Tipps aufgeführt, die zum Nachdenken anregen können.

  • Bin ich begeistert für eine regelmäßige Arbeit mit Kinder und Jugendlichen?
  • Und wenn ja, entdecke ich die Chancen und Vorteile eines „erlebnispädagogischen Ansatzes“?
  • Kann ich die Werte der Pfadfinder (siehe z.B. unsere Konzeption) für mich bejahen?
  • Stehe ich ganz hinter den Methoden des Sippensystems, des Gesetzes, des Versprechens und des „learning by doing“?
  • Bin ich bereit, mich in die Bundes- und Regionsarbeit der BPS einzubringen, an Kursen teilzunehmen und mich dadurch auf Neues einzulassen?
  • Kann ich dem "Kodex für Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen" zustimmen? (Kodex)

Erste praktische Erfahrungen sammeln

Wenn die Entscheidung vor Ort steht, dass eine BPS-Arbeit gestartet werden kann, empfehlen wir dringend die Teilnahme an unserem Quereinsteigerkurs (Querx). Dort werden erste pfadfinderische Erfahrungen vermittelt und es wird sichtbar, wie wir „ticken“.

Rückhalt in der Gemeindeleitung vor Ort

In dieser Phase wünschen wir uns ein Schreiben der Gemeindeleitung, die Träger dieser Arbeit sein wird, aus dem deutlich ersichtlich wird, dass sie hinter der Arbeit steht und wen sie als Stammesführer empfiehlt. Dieses Schreiben ist die Basis für unsere Zustimmung.

Beginn der Arbeit (Siedlungsgründung)

Bevor Sie mit der Arbeit starten, sollten möglichst alle Mitarbeiter einen Quereinsteigerkurs (QuerX) und/oder weitere notwendige Kurse besucht haben. Bei ausreichenden Teilnehmern können unsere Trainer einen solchen QuerX gerne in Ihrer Nähe und speziell auf Ihre Bedürfnisse angepasst durchführen. In der Regel wird dann der Startschuss für die neue Arbeit auf dem nächsten möglichen Bundesthing (Bundesversammlung) oder Regionsthing (Regionsversammlung) gegeben, denn dort erfolgt die sogenannte Bestätigung der Siedlung sowie des Siedlungsführers. In der Regel legen dort die neuen Mitarbeiter auch ihr Pfadfinderversprechen ab.

Nur in Ausnahmefällen - bei sehr langer Wartezeit bis zum nächsten möglichen Thing - kann der Beginn einer neuen Arbeit auch früher erwogen werden. Hierzu ist jedoch eine genaue Absprache erforderlich.

Weitere Ausnahmen könnten entstehen, wenn:

  • ein BPS-Mitglied an einem neuen Ort (z.B. nach Umzug) eine Arbeit beginnt
  • ein Pfadfinderstamm den Bund wechseln möchte

Teilnahme an Bundes- und Regionsthings

Die Teilnahme an unserem jährlich stattfindenden Bundesthings, den Regionsthings sowie den verschieden Lagern empfinden wir als Bereicherung für unseren Bund und ist für uns obligatorisch.

Auf diesen Things haben alle Siedlungen und Stämme ab der dritten Teilnahme sowohl Stimm- als auch Wahlrecht und können somit wichtige Entscheidung innerhalb der BPS mit gestalten.

Wann wird die Siedlung zu einem Stamm?

Nachdem sich die Arbeit und die Mitarbeit nach einiger Zeit (etliche Monate oder sogar mehrere Jahre!) gefestigt haben, kann die Siedlung eine sogenannte Stammesaufgabe bei dem zuständigen Ausschuss beantragen. Diese kann eine Aufgabe sein, die dem Bund oder der Region zugutekommt und kann z.B. handwerkliche, organisatorische, musische, diakonische oder ökologische Aspekte berücksichtigen. Bei der Ideensammlung gehen wir gerne auf Eure Wünsche ein. Wichtig ist uns jedoch, dass sehr viele Mitglieder der Siedlung an dieser Aufgabe beteiligt sind!

Nach vollendeter Tätigkeit wird das Ergebnis auf dem Bundesthing präsentiert und „abgenommen“.

Rechte als Stamm

Durch das Ablegen einer Stammesaufgabe erhält der Stamm die Rechte zum Führen eines Stammesnamens und eines Stammeswappen.