Standards für die Mitarbeit in der BPS

Jede Maßnahme in der BPS ist den Zielen der Kampagne „Auf dem Weg zur sicheren Gemeinde“ verpflichtet. Die hier formulierten Standards sind Mindeststandards. Der Anspruch und Ansporn eines Jeden und jeden Stammes muss sein, sich über diese Standards hinaus für Kinder- und Jugendschutz auf allen Ebenen stark zu machen. Die Standards gelten immer, wenn die BPS der Veranstalter ist. 

Der Fachkreis „Sichere Gemeinde“ bewertet das Gefährdungspotential nach Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Schutzbefohlenen.

Unsere Maßnahmen unterscheiden wir in:

  • mehrtägige Maßnahmen
  • wiederholte, mehrmals im Jahr stattfindende eintägige Maßnahmen
  • einmalige, eintägige Maßnahmen
  • offene Arbeit, Arbeitskreise, Arbeit vor Ort mit Gemeinden

Bei unseren Mitarbeitenden unterscheiden wir in: 

  • leitende Mitarbeitende und Mitarbeitende in besonderer Verantwortung
    • u. a. Stammes- und Sippenführung, Akelas, Lagerleitung
  • wiederholt, regelmäßig, namentlich bekannte Mitarbeitende
    • u. a. Kornett, Roversprecher
  • spontan Mitarbeitende
    • u. a. Küchenhelfer

Grundlage aller Maßnahmen ist der Kodex für Mitarbeitende des GJWs in seiner jeweils aktuellen Fassung. Insbesondere bei Maßnahmen, bei denen minderjährige Personen anwesend sind, stellt der veranstaltende Stamm sicher, dass alle Mitarbeitenden den Kodex kennen, ihn auf die jeweilige Maßnahme anwenden können und ihn unterschreiben. 

Leitende Mitarbeitende und Mitarbeitende in besonderer Verantwortung haben eine Grundlagenschulung absolviert, die von der veranstaltenden GJW-Geschäftsstelle zertifiziert ist und reichen das erweiterte Führungszeugnis ein, welches alle fünf Jahre erneut eingereicht werden muss. Ausnahmen können nur bei einmaligen eintägigen Maßnahmen gemacht werden. Hier ist mindestens eine Sensibilisierung erforderlich.

Wiederholt, regelmäßig, namentlich bekannte Mitarbeitende sind bei allen Maßnahmen mindestens sensibilisiert. Sie reichen das erweiterte Führungszeugnis ein, welches alle fünf Jahre erneut eingereicht werden muss. Ausnahmen können nur bei einmaligen eintägigen Maßnahmen gemacht werden.

Spontane Mitarbeit ist in der BPS willkommen. Bei mehrtägigen Maßnahmen sind mindestens eine Sensibilisierung sowie das Einreichen des erweiterten Führungszeugnisses notwendig. Kann das erweiterte Führungszeugnis nicht mehr vor der Maßnahme eingereicht werden, wird vom Veranstalter in diesem Fall als Ausnahme eine „Verpflichtungserklärung für spontanes Ehrenamt“ eingeholt. Diese ersetzt nicht das Führungszeugnis - es muss fristgerecht nachgereicht werden. Gleichzeitig wird dem oder der spontan Mitarbeitenden deutlich gemacht, warum das Nachreichen des erweiterten Führungszeugnisses für uns wichtig ist.

Im Auftrag der BPS sind Mitarbeitende auch in offener Arbeit, in Arbeitskreisen und in Gemeinden vor Ort aktiv. In Arbeitskreisen ist das Machtgefälle eher gering, gleichwohl können auch hier Minderjährige anwesend sein, die besonderen Schutz benötigen. Zudem sind Arbeitskreise auf Dauer angelegt. Wer wiederholt in Arbeitskreisen aktiv ist, muss deshalb mindestens sensibilisiert sein und reicht das erweiterte Führungszeugnis ein. Es muss alle fünf Jahre erneut eingereicht werden. Sind Mitarbeitende im Auftrag der BPS beratend, schulend, begleitend in Gemeinden aktiv, gilt das Gleiche.

Die folgende Tabelle gibt einen graphischen Überblick:

Die Bundeskonferenz des Gemeindejugendwerks hat am 12.11.2017 Mindeststandards für alle bundesweiten Maßnahmen verabschiedet. Die Vorstände der zwölf Landesgeschäftsstellen und die  Baptistische Pfadfinderschaft haben die Standards ebenfalls als verbindlich erklärt und sorgen für deren Umsetzung auf Landesebene und bei den Pfadfindern. Ein Webinar zu dem Thema findet sich hier.